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ASO - Informationen
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Wahlen
2007 – Auslandschweizer Wahlmanifest |
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Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wünschen sich eine
Schweiz, die den Austausch pflegt und sich auf internationaler Ebene
engagiert, um ihre Ausstrahlung und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
erhalten sicherzustellen.
Jeder zehnte Schweizer lebt im Ausland. Insgesamt sind dies 634'000
Personen. Jahr für Jahr nimmt ihre Zahl um durchschnittlich 10'000
zu. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben aus sehr
unterschiedlichen Gründen ihren Wohnsitz in einem anderen Land:
berufliche Tätigkeit, humanitäres Engagement, Heirat, Geburt im
Ausland, Vermeidung der Abhängigkeit von der Sozialhilfe in der
Schweiz, Wunsch nach einem anderen Klima, Abenteuerlust usw.
Obwohl sie teilweise weit entfernt von der Schweiz leben, fühlen
sich die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihrem Heimatland
eng verbunden und identifizieren sich stark mit der Schweiz. Dies
zeigt sich unter anderem darin, dass über 100'000 von ihnen in der
Schweiz in einem Stimmregister eingetragen sind und aktiv am
politischen Leben ihres Herkunftslandes teilnehmen. Sie betrachten
die Schweiz aufgrund ihrer im Ausland gesammelten Erfahrungen aus
einem etwas anderen Blickwinkel als Inlandschweizer. So können sie
einen wertvollen, unverwechselbaren Beitrag zur politischen Debatte
leisten.
Unsere Landsleute, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben,
werden von bestimmten schweizerischen Entscheidungen unmittelbar
betroffen. Dies gilt beispielsweise für Vereinbarungen über den
freien Personenverkehr oder für die Einführung der elektronischen
Stimmabgabe.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt die Interessen
unserer im Ausland lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger in der
Schweiz. Sie unterbreitet deshalb den politischen Parteien und
Akteuren im Hinblick auf die Wahlen 2007 einen Katalog von Anliegen
und Wünschen für die nächste Legislaturperiode.
Politik
Vermehrter Einbezug der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
in die politische Debatte, insbesondere während der
Meinungsbildungsphase, vor allem im Rahmen der internationalen
Sektionen der politischen Parteien sowie über das Internet.
Förderung von Kandidaturen von Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizern bei Wahlen in die eidgenössischen Räte.
Stärkerer Einbezug der Instrumente der Interessenvertretung der
Fünften Schweiz ins Gesetzgebungsverfahren.
Möglichst rasche Einführung der elektronischen Stimmabgabe;
Einbezug der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei weiteren
Pilotversuchen.
Erleichterung der Ausübung der politischen Rechte vom Ausland her,
insbesondere durch die Zentralisierung der Auslandschweizer
Stimmregister auf kantonaler Ebene und durch die Aufhebung der
Verpflichtung, die Eintragung ins Stimmregister alle vier Jahre zu
erneuern.
Gewährleistung einer angemessenen Information der
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, insbesondere durch die
Weiterentwicklung von swissinfo/SRI und den Ausbau der „Schweizer
Revue“ (Steigerung von Umfang und Frequenz).
Mobilität
Beibehaltung, Entwicklung und Umsetzung des Abkommens über den
freien Personenverkehr mit den EU-Staaten und Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit auf Staaten, die der EU beitreten.
Gewährleistung einer angemessenen Betreuung der
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer durch die Schweizer
Vertretungen im Ausland, indem das Netz der Konsulate erhalten und
bedarfsgerecht ausgebaut wird und qualitativ hoch stehende
Dienstleistungen sichergestellt werden.
Förderung und Aufwertung der beruflichen Mobilität, etwa im Rahmen
von Austauschprogrammen; Anerkennung des wirtschaftlichen,
politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Nutzens der
Mobilität für unser Land.
Erleichterung der Mobilität durch den Abschluss von
internationalen Übereinkommen, insbesondere in den Bereichen soziale
Sicherheit (z.B. mit Australien und Neuseeland), Doppelbesteuerung
und Anerkennung von Diplomen.
Tatsächliche Umsetzung der Abkommen, die den Status der
Grenzgängerinnen und Grenzgänger regeln (z.B. Behebung von Problemen
im Bereich Arbeitslosenversicherung im Verhältnis zu Italien).
Ausbildung
Beibehaltung und Ausbau des bestehenden Netzes der Schweizer
Schulen im Ausland, um jungen Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizern eine Ausbildung nach schweizerischen Standards zu
ermöglichen, so dass sie ihre Ausbildung problemlos in der Schweiz
fortsetzen können.
Förderung der Zusammenarbeit mit Institutionen, die nicht zu den
Schweizer Schulen im Ausland zählen, aber sich ebenfalls um die
Ausbildung von jungen Schweizerinnen und Schweizern kümmern, sowie
Unterstützung dieser Institutionen.
Gewährleistung der Stipendierung von jungen Auslandschweizerinnen
und Auslandschweizern, die zu Ausbildungszwecken in der Schweiz
kommen.
Ausbau der Anerkennung von ausländischen Diplomen in der Schweiz
und umgekehrt.
Internationale Präsenz der Schweiz
Ausbau der internationalen Präsenz und Pflege des Images der
Schweiz im Ausland, unter anderem durch die Entwicklung des
Netzwerks von diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
Systematische Zusammenarbeit mit Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizern und ihren Institutionen, welchen in Bezug auf die
internationale Präsenz der Schweiz eine Antennen- und
Multiplikatorfunktion zukommt.
Weiter gehende Zusammenarbeit und Koordination zwischen den
verschiedenen Akteuren der schweizerischen Landeswerbung.
Systematischere Berücksichtigung der internationalen Konsequenzen
nationaler Entscheidungen sowie der Auswirkungen von Stellungnahmen
auf die Wahrnehmung und das Image unseres Landes.
Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung für den Wettbewerb auf
globaler Ebene und Förderung der Wettbewerbsorientierung in der
Schweiz.
Nutzung der Infrastrukturen und des Netzwerks der Schweizer
Schulen im Ausland als Plattformen für die internationale Präsenz
der Schweiz; Gründung neuer Schweizer Schulen in Ländern wie China,
Indien und Russland.
Pflege des Kontakts mit dem Heimatland
Förderung und Unterstützung von Programmen, die dem Dialog
zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und ihrem
Heimatland sowie mit den in der Schweiz wohnhaften Schweizerinnen
und Schweizern dienen (z.B. Ferienlager für junge
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer).
Verbesserung der Rechtsstellung der vom Bund anerkannten
Institutionen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im
Einklang mit Art. 40 BV, insbesondere Ersatz der Verordnung über die
finanzielle Unterstützung von Auslandschweizer Institutionen (die
bis 31. Dezember 2007 befristet ist) durch ein Bundesgesetz.
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