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ASO - Informationen


Wahlen 2007 – Auslandschweizer Wahlmanifest
 
Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wünschen sich eine Schweiz, die den Austausch pflegt und sich auf internationaler Ebene engagiert, um ihre Ausstrahlung und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten sicherzustellen.

Jeder zehnte Schweizer lebt im Ausland. Insgesamt sind dies 634'000 Personen. Jahr für Jahr nimmt ihre Zahl um durchschnittlich 10'000 zu. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben aus sehr unterschiedlichen Gründen ihren Wohnsitz in einem anderen Land: berufliche Tätigkeit, humanitäres Engagement, Heirat, Geburt im Ausland, Vermeidung der Abhängigkeit von der Sozialhilfe in der Schweiz, Wunsch nach einem anderen Klima, Abenteuerlust usw.

Obwohl sie teilweise weit entfernt von der Schweiz leben, fühlen sich die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihrem Heimatland eng verbunden und identifizieren sich stark mit der Schweiz. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass über 100'000 von ihnen in der Schweiz in einem Stimmregister eingetragen sind und aktiv am politischen Leben ihres Herkunftslandes teilnehmen. Sie betrachten die Schweiz aufgrund ihrer im Ausland gesammelten Erfahrungen aus einem etwas anderen Blickwinkel als Inlandschweizer. So können sie einen wertvollen, unverwechselbaren Beitrag zur politischen Debatte leisten.

Unsere Landsleute, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, werden von bestimmten schweizerischen Entscheidungen unmittelbar betroffen. Dies gilt beispielsweise für Vereinbarungen über den freien Personenverkehr oder für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe.

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt die Interessen unserer im Ausland lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Schweiz. Sie unterbreitet deshalb den politischen Parteien und Akteuren im Hinblick auf die Wahlen 2007 einen Katalog von Anliegen und Wünschen für die nächste Legislaturperiode.


Politik

 Vermehrter Einbezug der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in die politische Debatte, insbesondere während der Meinungsbildungsphase, vor allem im Rahmen der internationalen Sektionen der politischen Parteien sowie über das Internet.

 Förderung von Kandidaturen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern bei Wahlen in die eidgenössischen Räte.
 Stärkerer Einbezug der Instrumente der Interessenvertretung der Fünften Schweiz ins Gesetzgebungsverfahren.
 Möglichst rasche Einführung der elektronischen Stimmabgabe; Einbezug der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei weiteren Pilotversuchen.

 Erleichterung der Ausübung der politischen Rechte vom Ausland her, insbesondere durch die Zentralisierung der Auslandschweizer Stimmregister auf kantonaler Ebene und durch die Aufhebung der Verpflichtung, die Eintragung ins Stimmregister alle vier Jahre zu erneuern.

 Gewährleistung einer angemessenen Information der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, insbesondere durch die Weiterentwicklung von swissinfo/SRI und den Ausbau der „Schweizer Revue“ (Steigerung von Umfang und Frequenz).


Mobilität

 Beibehaltung, Entwicklung und Umsetzung des Abkommens über den freien Personenverkehr mit den EU-Staaten und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Staaten, die der EU beitreten.

 Gewährleistung einer angemessenen Betreuung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer durch die Schweizer Vertretungen im Ausland, indem das Netz der Konsulate erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut wird und qualitativ hoch stehende Dienstleistungen sichergestellt werden.

 Förderung und Aufwertung der beruflichen Mobilität, etwa im Rahmen von Austauschprogrammen; Anerkennung des wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Nutzens der Mobilität für unser Land.

 Erleichterung der Mobilität durch den Abschluss von internationalen Übereinkommen, insbesondere in den Bereichen soziale Sicherheit (z.B. mit Australien und Neuseeland), Doppelbesteuerung und Anerkennung von Diplomen.

 Tatsächliche Umsetzung der Abkommen, die den Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger regeln (z.B. Behebung von Problemen im Bereich Arbeitslosenversicherung im Verhältnis zu Italien).


Ausbildung

 Beibehaltung und Ausbau des bestehenden Netzes der Schweizer Schulen im Ausland, um jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern eine Ausbildung nach schweizerischen Standards zu ermöglichen, so dass sie ihre Ausbildung problemlos in der Schweiz fortsetzen können.

 Förderung der Zusammenarbeit mit Institutionen, die nicht zu den Schweizer Schulen im Ausland zählen, aber sich ebenfalls um die Ausbildung von jungen Schweizerinnen und Schweizern kümmern, sowie Unterstützung dieser Institutionen.

 Gewährleistung der Stipendierung von jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die zu Ausbildungszwecken in der Schweiz kommen.

 Ausbau der Anerkennung von ausländischen Diplomen in der Schweiz und umgekehrt.


Internationale Präsenz der Schweiz

 Ausbau der internationalen Präsenz und Pflege des Images der Schweiz im Ausland, unter anderem durch die Entwicklung des Netzwerks von diplomatischen und konsularischen Vertretungen.

 Systematische Zusammenarbeit mit Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und ihren Institutionen, welchen in Bezug auf die internationale Präsenz der Schweiz eine Antennen- und Multiplikatorfunktion zukommt.

 Weiter gehende Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren der schweizerischen Landeswerbung.

 Systematischere Berücksichtigung der internationalen Konsequenzen nationaler Entscheidungen sowie der Auswirkungen von Stellungnahmen auf die Wahrnehmung und das Image unseres Landes.

 Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung für den Wettbewerb auf globaler Ebene und Förderung der Wettbewerbsorientierung in der Schweiz.

 Nutzung der Infrastrukturen und des Netzwerks der Schweizer Schulen im Ausland als Plattformen für die internationale Präsenz der Schweiz; Gründung neuer Schweizer Schulen in Ländern wie China, Indien und Russland.


Pflege des Kontakts mit dem Heimatland

 Förderung und Unterstützung von Programmen, die dem Dialog zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und ihrem Heimatland sowie mit den in der Schweiz wohnhaften Schweizerinnen und Schweizern dienen (z.B. Ferienlager für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer).

 Verbesserung der Rechtsstellung der vom Bund anerkannten Institutionen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Einklang mit Art. 40 BV, insbesondere Ersatz der Verordnung über die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizer Institutionen (die bis 31. Dezember 2007 befristet ist) durch ein Bundesgesetz.