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SCHWEIZER CLUB ISTANBUL Erwerb von Immobilien durch Schweizerbürger Seit der Aenderung der schweizerischen Gesetzgebung über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer besteht laut einer Auskunft der Direktion des türkischen Grundbuchamtes in Ankara an die Schweizer Botschaft die Möglichkeit für Schweizerbürger mit Wohnsitz in der Türkei, eine Bewilligung zum Kauf von Immoblilien zu erhalten. Auskünfte über die Bedingungen und das Verfahren erhalten interessierte Personen bei folgender Behörde: Basbakanlik, Tapu Kadastro Genel Müdürlügü, Yabanci isler Daire Baskanligi, Bakanliklar Ankara, Tel. 0312-418 98 00, Fax: 0312-417 03 60. Schweizerisches Generalkonsulat Istanbul,
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