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SCHWEIZER CLUB ISTANBUL
NEWS und AKTUELLES

Erwerb von Immobilien durch Schweizerbürger

Seit der Aenderung der schweizerischen Gesetzgebung über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer besteht laut einer Auskunft der Direktion des türkischen Grundbuchamtes in Ankara an die Schweizer Botschaft die Möglichkeit für Schweizerbürger mit Wohnsitz in der Türkei, eine Bewilligung zum Kauf von Immoblilien zu erhalten. Auskünfte über die Bedingungen und das Verfahren erhalten interessierte Personen bei folgender Behörde: Basbakanlik, Tapu Kadastro Genel Müdürlügü, Yabanci isler Daire Baskanligi, Bakanliklar – Ankara, Tel. 0312-418 98 00, Fax: 0312-417 03 60.

Schweizerisches Generalkonsulat Istanbul,
Artikel erschienen in der Schweizer Revue Nr. 3, Juli 2001

 

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